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AGB-B2B-DE-DRAFT-0.3
Vertragsbedingungen für Geschäftskunden

B2B-AGB

Nicht bindender Arbeitsentwurf einer Vertragsanlage. Der individuelle SaaS-Vertrag wird ausschließlich separat schriftlich geschlossen; diese öffentliche Seite nimmt keine Bestellung an, enthält keine digitale Signatur und löst keine AGB-Zustimmung aus. Preise, SLA, Haftung, Laufzeit, Änderungsmechanik und Rechtswahl bleiben offen und müssen vor Verwendung anwaltlich geprüft werden.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Tanavo und Restaurantkunden schließen den SaaS-Vertrag als Unternehmer. Diese AGB werden nur Bestandteil, wenn der individuelle Papier-Hauptvertrag ausdrücklich auf diese Fassung mit Version und Datum Bezug nimmt und beide Parteien die Vertragsunterlagen vereinbaren.
[Vollständige Anbieter- und Kundendaten, Vertretungsberechtigung und Einbeziehungsform festlegen.]

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Tanavo stellt den im Hauptvertrag und in der Tarif- und Leistungsbeschreibung bezeichneten Softwarezugang bereit. Je nach Tarif können Reservierungen, Gäste-CRM, Warteliste/Walk-ins, Tischplan, digitale Speisekarte, Bilder, Design, Mehrsprachigkeit, eigene Domain, Benachrichtigungs-E-Mails, Workforce/Kiosk und Auswertungen enthalten sein. Workforce und Kiosk sind für den initialen Launch technisch deaktiviert und werden nur nach gesonderter Freigabe und ausdrücklicher Beauftragung aktiviert; die historische Beschreibung bleibt für eine spätere Reaktivierung erhalten.
Tarif-ID, Preis, Intervall, Limits und Feature-Flags müssen in einer versionierten Leistungsanlage festgelegt werden. Treueprogramm, Wallet, Stripe-Zahlungsabwicklung und nicht ausdrücklich beauftragte oder deaktivierte Funktionen sind nicht geschuldet.

3. Technische Einrichtung und Nutzerkonten

Das Platform-Admin-Onboarding beginnt erst nach Vertragsschluss und dient ausschließlich Restaurant-Provisionierung, Nutzerkonten, Rollen, Betriebseinstellungen und Veröffentlichung. Die Tarifauswahl ist nur technische Zuordnung und keine Bestellung, Annahme oder digitale Zustimmung.
[Regeln für berechtigte Nutzer, Zugangsschutz, Wiederherstellung und Rollenwechsel ergänzen.]

4. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Tanavo bemüht sich um ordnungsgemäßen Betrieb im vereinbarten Umfang. Eine konkrete Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder ein Wartungsfenster gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Supportkanal, Servicezeiten, Prioritäten, Reaktionsfristen, Wartungsankündigung und Ausschlüsse: [AUSFÜLLEN].

5. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist für Nutzung, Inhalte, Nutzer, Restaurantdaten, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Datenminimierung verantwortlich. Diagnosen oder medizinische Dokumente dürfen nicht in Freitextfeldern gespeichert werden.
Der Kunde entscheidet über Zwecke und wesentliche Mittel der Restaurantdatenverarbeitung und erfüllt seine Informations-, Rechtsgrundlagen- und Betroffenenrechtepflichten, soweit er Verantwortlicher ist.

6. Tarife, Abrechnung und Zahlung

Tarif, Preis, Währung, Intervall, Steuer, Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsweg ergeben sich ausschließlich aus Hauptvertrag und Tarif-/Leistungsbeschreibung. Fehlende Angaben gelten nicht als vereinbart.
[Zahlungs- und Mahnfolgen sowie Preisänderungen individuell ausfüllen und rechtlich prüfen; kein allgemeiner einseitiger Änderungsvorbehalt.]

7. Updates, Änderungen und Wartung

Technische Wartungs- und Sicherheitsupdates sind im vereinbarten Umfang möglich. Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs, Zugangs oder der Nutzbarkeit benötigen eine konkrete, transparente und rechtlich geprüfte Änderungsregelung mit Grund, Information, Übergang und gegebenenfalls Beendigungsrecht.

8. Rechte an Software und Inhalten

Tanavo behält Rechte an Software, Dokumentation, Marken und nicht kundenspezifischen Verbesserungen. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang für den eigenen Restaurantbetrieb.
[Regelungen zu Kundendaten, Auswertungen, Open Source und Nutzung nach Vertragsende ergänzen.]

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. [Dauer, zulässige Empfänger, Rückgabe und Ausnahmen prüfen.]

10. Datenschutz und AVV

Für weisungsgebundene Restaurantdaten ist, soweit erforderlich, ein gesonderter AVV mit Verarbeitungsspezifikation und TOM-Anlage einzubeziehen. Tanavo kann für eigene Konten, Authentifizierung, Plattformbetrieb, Sicherheit, Audit, Vertrag und Abrechnung eigener Verantwortlicher sein.
[Rollen, Weisungskanal, Subprozessoren, Transfers, Unterstützung, Vorfälle, Audits, Fristen und Rückgabe/Löschung anhand der tatsächlichen Verarbeitung rechtlich prüfen.]

11. Sperrung und Einschränkung

Eine verhältnismäßige vorübergehende Einschränkung kann zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, rechtswidrigem Betrieb, unberechtigtem Zugriff oder erheblichem Verzug erforderlich sein. Soweit möglich, wird informiert und Abhilfe ermöglicht.
[Voraussetzungen, Fristen, Umfang, Notfallfälle, Wiederfreischaltung und Vergütungsfolgen ausfüllen und rechtlich prüfen.]

12. Mängel, Haftung und Gewährleistung

[Mängelrechte, Nacherfüllung und Abhilfen konkretisieren.] Haftungshöchstgrenzen und Ausschlüsse dürfen erst nach rechtlicher Prüfung eingesetzt werden; zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Leben, Körper und Gesundheit, darf nicht pauschal ausgeschlossen werden.

13. Laufzeit und Kündigung

Mindestlaufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung, Form und Frist ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich; Abhilfe- und Abmahnungserfordernisse sind zu prüfen.
[Kündigungsfolgen, Abrechnung, Zugang und Datenexport ausfüllen und rechtlich prüfen.]

14. Datenexport, Rückgabe und Löschung

[Exportformat, Umfang, Frist und Kosten festlegen.] Nach Vertragsende gelten AVV, gesetzliche Aufbewahrung, Legal Holds und die jeweils vereinbarten Lösch-/Rückgaberegeln. Providerkopien, Backups, Storageobjekte, E-Mails, Caches und gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen benötigen eigene Regelungen. Eine automatische Löschung wird durch diese AGB nicht zugesagt.

15. Änderungen und Dokumentenrangfolge

Änderungen dieser AGB erfolgen nur durch ausdrücklich bezeichnete, schriftlich vereinbarte Fassung. Ein pauschaler einseitiger Änderungsvorbehalt ist nicht enthalten.
Für kaufmännische und leistungsbezogene Fragen gilt der unterzeichnete SaaS-Hauptvertrag, danach die individuelle Tarif- und Leistungsbeschreibung und danach diese B2B-AGB. Für datenschutzspezifische Fragen geht der ausdrücklich einbezogene AVV diesen AGB vor; TOM- und Subprozessorenanlage ergänzen den AVV. Diese Rangfolge steht unter dem Vorbehalt rechtlicher Prüfung und einer wirksamen Individualvereinbarung.

16. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: [RECHTLICH PRÜFEN]. Gerichtsstand: [NUR SOWEIT ZULÄSSIG EINTRAGEN]. Vertragssprache, Textform und salvatorische Regelung: [RECHTLICH PRÜFEN].

Versions- und Prüfvermerk

AGB-B2B-DE-DRAFT-0.3 · Vertragsanlagen-Entwurf · nicht zur Annahme freigegeben · kein Wirksamkeitsdatum.